Inside Wine: Geschmacksangaben beim Sekt

Trocken, halbtrocken, lieblich – die verschiedenen Geschmacksrichtungen beim Wein könnt Ihr als Lesende des Weinheimat Blogs mit Sicherheit im Schlaf herunterbeten. Aber wie ist es bei Sekt und Secco? Und falls es da anders ist, warum? Das klären wir in diesem Blogbeitrag.

Tatsächlich – Einleitung und Überschrift lassen es ja schon erahnen, gibt es beim Sekt vom Wein abweichende Geschmacksangaben – verwirrenderweise aber eine gemeinsame. Genau diese hat aber bei Sekt eine andere Bedeutung hat als bei Wein. So, genug Verwirrung gestiftet, ab in medias res.

Zunächst ein kurzer Blick auf die Geschmacksangaben beim Wein. Trocken darf sich ein Wein nennen, der einen Restzuckergehalt bis höchstens 4g/l hat. Oder – Regel B – bis zu 9g/l, wenn der Restzuckergehalt den Säuregehalt nicht um mehr als 2g/l übersteigt. Beispiel: Ein Riesling mit 7 Gramm je Liter Säure darf bis zu 9 Gramm Restzucker haben und ist immer noch trocken. Halbtrocken ist ein Wein bis 12 Gramm Restzucker je Liter, oder – wieder Regel B – bis 18g/l, wenn der Restzuckergehalt den Säuregehalt nicht um mehr als 10g übersteigt. Bei unserem gerade genannten Beispiel des Rieslings mit 7 Gramm Säure je Liter wären bis zu 17 Gramm Restzucker je Liter noch halbtrocken. In der Regel kommt übrigens fast immer Regel B zum Einsatz.

Liebliche Weine wiederum liegen über den für halbtrocken festgelegten Werten, aber maximal bei 45 g/l. Alles darüber bekommt dann die Angabe „süß“.

Das noch einmal als Wiederholung, jetzt aber zum Thema des Beitrags, den Geschmacksangaben für Sekt.

Das sind die Geschmacksangaben beim Sekt

Je nach Restzuckergehalt des Sekts ergeben sich folgende Geschmacksangaben:

  • 0 – 3 g/l: brut nature (naturherb)
  • Ebenfalls 0, aber bis zu 6 g/l: extra brut (extra herb)
  • 0 – 12 g/l: brut (herb)
  • 12 – 17 g/l: extra dry (extra trocken)
  • 17 – 32 g/l: dry (trocken)
  • 32 – 50 g/l: medium dry, demi-sec (halbtrocken)
  • > 50 g/l: sweet, doux (mild)

Und noch ein wenig Partywissen: Anders als beim Wein ist die Angabe der Geschmacksrichtung auf dem Etikett beim Sekt nicht freiwillig, sondern vorgeschrieben.

Womit hängt der Unterschied zusammen?

Warum hat der Gesetzgeber nun beim Sekt diese ganz anderen Angaben gewählt? Die Ursache hierfür liegt daran, dass wir beim Sekt ein anderes Geschmacksempfinden haben als beim Wein. Denn: Durch die enthaltene Kohlensäure kommt uns ein Sekt bei gleicher Restsüße trockener vor als Wein. Die Kohlensäure im Sekt schwächt nämlich unsere Wahrnehmung der Süße. Deshalb gilt beim Sekt noch als trocken, was beim Wein längst als halbtrocken zu deklarieren wäre. Unser Tipp in diesem Zusammenhang: Wer beim Wein gerne trocken trinkt, sollte beim Sekt die Geschmacksrichtungen brut oder extra trocken wählen. Wer beim Wein gerne halbtrocken trinkt, sollte beim Sekt zu trocken greifen.

Noch ein kurzer Blick auf den Secco

Lasst uns der Vollständigkeit halber auch noch einen Blick auf die Seccos werfen:

  • Bis 35 g/l: trocken
  • 33 – 50 g/l: halbtrocken
  • > 50 g/l: mild

Ihr seht: Bei grundsätzlich – weitgehend – gleichlautenden Geschmacksangaben wie beim Wein unterscheidet sich das Ganze beim Secco in der jeweiligen Restzuckermenge, die innerhalb der einzelnen Kategorien erlaubt ist. Auch hier rühren die höheren Werte, wie lange ein Secco als trocken bzw. halbtrocken gilt, daher, dass durch die dem Secco zugesetzte Kohlensäure unsere Wahrnehmung der Süße geschwächt ist – wir also einen Secco wesentlich später als „süß“ wahrnehmen als einen Wein.

Mehr erfahren über die Hintergründe beim Thema Wein im Weinheimat Blog.

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